Checkliste: Abgeltungssteuer vermeiden und legale Anlageoptionen ohne Steuerlast
Checkliste, um die Steuerlast bei deinen Investitionen zu reduzieren. Praxisbeispiele und Tipps für Aktien, ETFs oder Sachwerte.
Dieser Artikel besteht aus zwei Komponenten:
- Praxisnahe Checkliste: Anlageoptionen ohne Steuerlast mit Rechenbeispielen
- Weitere Erläuterungen und Erklärungen. Falls du etwas in der Checkliste nicht ganz verstehst, findest du die Antwort weiter unten in der Erläuterung
Viel Erfolg beim Steuersparen 🤓
Praxisnahe Checkliste
1. Sparerpauschbetrag optimal ausnutzen
Du solltest jedes Jahr 1.000€ Kursgewinn realisieren. Das kannst du z.B. mit ausschüttende ETFs oder Anleihen gezielt umsetzen oder jedes Jahr Werte verkaufen und direkt wieder einkaufen. Realisierte Verluste verrechnen sich mit den Gewinnen. So kannst du den Sparerpauschbetrag von 1.000€ (2.000€ bei Paaren) vollständig auszuschöpfen.
Gewinn realisieren
Gewinn realisieren bedeutet, dass du zum Beispiel Aktien, Fonds oder ETFs mit Gewinn verkaufst, sodass der Gewinn tatsächlich entsteht und nicht nur auf dem Papier steht. Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, verkaufst du gezielt Wertpapiere mit Gewinn, sodass diese Gewinne bis zum Freibetrag (1.000 Euro pro Person pro Jahr) steuerfrei bleiben. So kannst du den steuerfreien Betrag optimal ausschöpfen, bevor er am Jahresende verfällt. Danach kannst du die Wertpapiere, wenn du möchtest, wieder kaufen.
Angenommene Ausschüttungsrendite eines ETFs: 2,5% p.a.
Benötigtes Investment für 1.000€ Ausschüttung: 40.000€
Steuerersparnis: 1.000€ × 26,375% = 263,75€ pro Jahr
Nutze einen Freistellungsauftrag. Den kannst du bei der Bank oder dem Depotanbieter einrichten. Bei mehreren Depots solltest du den Sparerpauschbetrag so aufteilen, dass er dort am höchsten ist, wo die meisten Ausschüttungen anfallen. Ohne Freistellungsauftrag kannst du dir den Sparerpauschbetrag über die Steuererklärung zurück holen.
2. Buy-and-Hold-Strategie mit thesaurierenden ETFs
Klingt wie genau das Gegenteil vom ersten Tipp. Das langfristiges Halten von thesaurierenden ETFs zur Steuerstundung. Eine optimale Strategie könnte so aussehen:
- Investiere in ausschüttende ETFs bis zu dem Punkt, an dem die jährlichen Ausschüttungen deinen Sparerpauschbetrag ausschöpfen oder verkaufe und kaufe jährlich einen Teil des Depots, um die den Pauschbetrag auszunutzen.
- Darüber hinaus setze auf thesaurierende ETFs, um vom Steuerstundungseffekt zu profitieren.
- Halte deine ETFs langfristig und vermeide unnötige Umschichtungen, die zu steuerpflichtigen Gewinnen führen würden.
Startinvestment: 50.000€
Annahme: 7% Rendite p.a. über 20 Jahre
Endkapital ohne Steuerstundung: ca. 152.245€ (nach jährlicher Besteuerung)
Endkapital mit Steuerstundung: ca. 193.484€ (Besteuerung erst bei Verkauf)
Steuervorteil: 41.239€
Kombiniere ausschüttende ETFs bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags mit thesaurierenden ETFs für darüber hinausgehende Beträge - oder nutze duch Verkauf und direkten Wiederkauf den Sparerpauschbetrag selbst aus.
3. Teilfreistellung bei Aktienfonds nutzen
In Aktienfonds mit mindestens 51% Aktienanteil investieren, um von der 30% Teilfreistellung zu profitieren.
Gewinn aus Aktienfonds: 10.000€
Steuerpflichtig (70%): 7.000€
Steuer (26,375%): 1.846,25€
Ohne Teilfreistellung wären 2.637,50€ fällig
Steuerersparnis: 791,25€
Achte bei der ETF-Auswahl auf die Klassifizierung als Aktienfonds gemäß Investmentsteuergesetz. Diese Info findest du in den Anlagebedingungen oder dem Verkaufsprospekt.
4. Kryptowährungen nach Haltefrist steuerfrei verkaufen
Strategie: Kryptowährungen mindestens ein Jahr halten, um von der Steuerfreiheit zu profitieren. Für eine steueroptimierte Strategie mit Kryptowährungen empfiehlt sich:
- Halte Kryptowährungen mindestens ein Jahr, um von der Steuerfreiheit zu profitieren.
- Dokumentiere alle Transaktionen sorgfältig, um die Haltefristen nachweisen zu können.
- Nutze die Freigrenze von 1.000 Euro für strategische Verkäufe innerhalb der Jahresfrist.
Kaufpreis Bitcoin: 5.000€
Verkaufspreis nach 11 Monaten: 8.000€
Gewinn: 3.000€•Steuer (persönlicher Steuersatz 42%): 1.260€
Verkaufspreis nach 13 Monaten: 8.000€
Gewinn: 3.000€
Steuer: 0€
Steuerersparnis: 1.260€
Dokumentiere Kaufdatum und -preis genau, um die Haltefrist nachweisen zu können. Diese Haltefrist gilt auch für Krypto-ETPs oder ETNs.
5. Gold und Edelmetalle steuerfrei verkaufen
Physisches Gold oder Gold-ETCs mit Lieferanspruch mindestens ein Jahr halten, um von der Steuerfreiheit zu profitieren.
Kaufpreis Gold: 20.000€
Verkaufspreis nach 13 Monaten: 24.000€
Gewinn: 4.000€
Davon Freibetrag für private Veräußerunggeschäfte (nicht Steuerpauschbetrag): 1.000€
Steuer: 0€ (statt 56€ bei Verkauf innerhalb eines Jahres)
Bei Gold-ETCs auf Lieferanspruch achten, nur dann gilt die einjährige Spekulationsfrist. Ansonsten werden sie ebenfalls wie Gold-ETFs auch nach einem Jahr normal besteuert.
6. Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen
Immobilien mindestens 10 Jahre halten, um Gewinne steuerfrei zu realisieren.
Kaufpreis Immobilie: 300.000€
Verkaufspreis nach 10 Jahren und 1 Tag: 400.000€
Gewinn: 100.000€
Steuer: 0€ (statt 42.000€ bei 42% Steuersatz)
Dokumentiere alle wertsteigernden Renovierungen, da diese die Anschaffungskosten erhöhen und den steuerpflichtigen Gewinn bei Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist reduzieren.
7. ETF-Policen für steueroptimierte Altersvorsorge
ETF-Policen für langfristige Altersvorsorge nutzen, um von Ertragsanteilsbesteuerung oder Halbeinkünfteverfahren zu profitieren.
Da diese nur mit mehr Kontext vergleichbar sind, habe ich die Beispielrechnung in verschiedenen Varianten der Policen unten aufgeführt.
Vergleiche die Gesamtkosten verschiedener Anbieter, da hohe Gebühren den Steuervorteil aufzehren können.
8. Verlustverrechnung strategisch nutzen
Realisiere Verluste gezielt, um sie mit Gewinnen zu verrechnen und die Steuerlast zu reduzieren.
Gewinn aus ETF A: 5.000€
Verlust aus ETF B: -2.000€
Steuerpflichtiger Gewinn nach Verlustverrechnung: 3.000€
Steuer (ca. 26,3%): 791,25€ statt 1.318,75€
Steuerersparnis: 527,50€
Achte auf die unterschiedlichen Verlustverrechnungstöpfe für Aktien und andere Kapitalerträge
9. Freigrenze bei Kryptowährungen und Gold nutzen
Bei Verkäufen innerhalb der einjährigen Haltefrist die Freigrenze von 1.000€ pro Jahr beachten.
Gewinn aus Kryptoverkauf innerhalb eines Jahres: 1.000€
Steuer: 0€ (unter der Freigrenze)
Gewinn aus Kryptoverkauf innerhalb eines Jahres: 1.001€
Steuer bei 42% persönlichem Steuersatz: 420,42€ (also auf den gesamten Betrag und nicht der Differenz zum Freibetrag!)
Verteile Verkäufe mit Gewinnen unter der Freigrenze auf verschiedene Kalenderjahre oder nutze die Haltefrist von einem Jahr.
10. Steueroptimierte Entnahmestrategie im Alter
Kombiniere verschiedene Anlageformen für steueroptimierte Entnahmen im Ruhestand.
Jährlicher Entnahmebedarf: 36.000€ (3.000€ monatlich)
Entnahme aus ausschüttenden ETFs: 12.000€ (davon 1.000€ steuerfrei durch Sparerpauschbetrag)
Entnahme aus nach Haltefrist steuerfreien Anlagen (Gold, Krypto): 12.000€ (komplett steuerfrei)
Entnahme aus ETF-Police mit Ertragsanteilsbesteuerung: 12.000€ (davon ca. 9.840€ steuerfrei)
Gesamte Steuerbelastung: ca. 2.900€ statt 9.500€ bei vollständiger Besteuerung
Steuerersparnis: ca. 6.600€ pro Jahr
Grundlagen der Besteuerung von Kapitalerträgen
Was ist die Kapitalertragssteuer?
Die Kapitalertragssteuer, auch als Abgeltungssteuer bekannt, ist eine Steuer, die auf Erträge aus Kapitalvermögen erhoben wird. Mit einem einheitlichen Steuersatz von:
- 25 Prozent
- zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Steuer) und
- gegebenenfalls Kirchensteuer (8 oder 9 Prozent der Steuer)
werden Kapitalerträge besteuert. In der Summe kann die Gesamtbelastung je nach persönlicher Situation zwischen 26,375 Prozent und 27,99 Prozent liegen.
Zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen zählen:
- Zinserträge aus Bankguthaben, Anleihen und festverzinslichen Wertpapieren
- Dividenden aus Aktien und Ausschüttungen aus Investmentfonds
- Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren (realisierte Gewinne)
- Erträge aus Zertifikaten und anderen Finanzinstrumenten
Ein wichtiger Aspekt der Kapitalertragssteuer ist, dass sie nur auf tatsächlich realisierte Gewinne anfällt. Das bedeutet: Solange du deine Wertpapiere nicht verkaufst, musst du auf Kursgewinne keine Steuern zahlen – sie existieren zunächst nur "auf dem Papier". Erst wenn du durch einen Verkauf diese Gewinne realisierst oder wenn Dividenden bzw. Zinsen ausgezahlt werden, greift die Kapitalertragssteuer.
Diese Unterscheidung zwischen realisierten und nicht-realisierten Gewinnen ist ein zentraler Ansatzpunkt für steueroptimierte Anlagestrategien, wie wir später noch genauer sehen werden.
Der Sparerpauschbetrag als erste Steueroption
Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge, der aktuell bei 1.000 Euro pro Person liegt (Stand 2025). Für gemeinsam veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt sich dieser Betrag auf 2.000 Euro. Bis zu dieser Höhe bleiben deine Kapitalerträge komplett steuerfrei.
Um den Sparerpauschbetrag optimal zu nutzen, solltest du bei deinen Banken und Depotanbietern Freistellungsaufträge einrichten. Diese sorgen dafür, dass die Kapitalertragssteuer erst gar nicht abgeführt wird – bis zur Höhe des von dir angegebenen Betrags. Wichtig ist dabei, die Summe aller Freistellungsaufträge auf den Gesamtbetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Paaren) zu begrenzen.
Eine Strategie könnte sein, den Freibetrag gezielt für Erträge aus bestimmten Anlagen zu nutzen. Zum Beispiel könntest du ausschüttende ETFs oder Anleihen in einem Depot halten, für das du einen Freistellungsauftrag erteilt hast, während andere Investments in einem anderen Depot liegen.
Eine weitere Möglichkeit ist das bewusste Realisieren von Gewinnen bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags. So kannst du jährlich Gewinne mitnehmen, ohne Steuern zu zahlen, und diese Mittel beispielsweise in andere Anlagen umschichten.
Verluste werden verrechnet
Verluste aus Kapitalanlagen werden mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet. Dabei gibt es zwei wichtige Punkte:
- Es gibt getrennte Verlustverrechnungstöpfe: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Verluste aus anderen Kapitalanlagen (z.B. Fonds, Anleihen, ETFs) können mit Gewinnen aus diesen Anlageklassen verrechnet werden, aber nicht mit Aktiengewinnen.
- Die Verrechnung läuft so ab: Zuerst werden Verluste mit Gewinnen verrechnet. Erst wenn nach Verrechnung noch Gewinne übrig bleiben, wird der Sparerpauschbetrag (1.000 Euro pro Person) auf die verbleibenden Gewinne angewendet. Nur der nach Abzug der Verluste und des Sparerpauschbetrags verbleibende Betrag ist steuerpflichtig.
Bleiben nach der Verrechnung noch Verluste übrig, werden diese ins nächste Jahr vorgetragen und können dann mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. [1, 2]
Teilfreistellung bei Fonds
Ein weiterer steuerlicher Vorteil ist die sogenannte Teilfreistellung. Sie wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt und sorgt dafür, dass ein Teil der Erträge aus Investmentfonds steuerfrei bleibt.
Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Art des Fonds ab:
- Aktienfonds (mindestens 51 Prozent Aktienanteil): 30 Prozent Teilfreistellung
- Mischfonds (mindestens 25 Prozent Aktienanteil): 15 Prozent Teilfreistellung
- Immobilienfonds: 60 Prozent Teilfreistellung (80 Prozent bei Immobilienfonds mit Schwerpunkt im Ausland)
Besonders interessant ist die Kombination aus Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag: Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung können Erträge von bis zu 1.428 Euro pro Person und Jahr komplett steuerfrei bleiben (1.000 Euro / 0,7 = 1.428 Euro).
Die Teilfreistellung wird automatisch berücksichtigt und muss nicht gesondert beantragt werden. Sie gilt sowohl für ausgeschüttete Erträge als auch für Gewinne beim Verkauf von Fondsanteilen.
Anlageoptionen mit Steuervorteilen
ETFs mit Buy-and-Hold-Strategie
Eine der effektivsten Methoden, um Kapitalertragssteuer zu vermeiden, ist die sogenannte Buy-and-Hold-Strategie. Das Prinzip ist einfach: Wer Wertpapiere langfristig hält und nicht verkauft, realisiert keine Gewinne und diese nicht versteuern. Ausgenommen ist die sogenannte Vorabpauschale als fiktiver Ertrag, auf die Steuern zu zahlen sind, sofern der Sparerpauschbetrag überschritten wird.
Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist eine Art fiktiver Ertrag, der bei bestimmten Investmentfonds in Deutschland jährlich besteuert wird, auch wenn keine tatsächlichen Ausschüttungen erfolgt sind. Sie wird berechnet, indem eine gesetzlich festgelegte Rendite (Basiszins) auf den Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn angewendet und um tatsächlich gezahlte Ausschüttungen reduziert wird. Die Steuer auf die Vorabpauschale wird vom Depotanbieter automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
ETFs (Exchange Traded Funds) sind dabei besonders interessant. Bei der Auswahl von ETFs für eine steueroptimierte Strategie solltest du zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Varianten unterscheiden:
Was ist ein Exchange Traded Funds (ETF)?
Exchange Traded Funds (ETFs) sind Fonds, die an der Börse gehandelt werden. Sie bilden einen Index nach. Ein Index (bzw. Börsenindex) ist eine Sammlung von Unternehmen aus einer bestimmten Region (in Deutschland z.B. der DAX) oder Industrie (z.B. weltweite Technologieunternehmen). ETFs investieren also automatisch in einen Korb von Wertpapieren wie Aktien und sind dadurch meistens günstiger als andere Fonds. Weitere Informationen zu ETFs und deren nachhaltige Wirkung.
Ausschüttende ETFs
Ausschüttende ETFs zahlen regelmäßig Dividenden an dich aus. Diese Ausschüttungen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragssteuer, können aber bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei bleiben. Sie eignen sich daher besonders, um den jährlichen Freibetrag optimal auszunutzen.
Thesaurierende ETFs
Thesaurierende ETFs reinvestieren die Dividenden automatisch. Hier greift der sogenannte Steuerstundungseffekt: Die Gewinne werden im Fonds reinvestiert und vermehren sich, ohne dass abgesehen von der Vorabpauschale Steuern anfallen. Erst beim Verkauf der Fondsanteile wird die Steuer fällig. Durch diesen Zinseszinseffekt kann das Vermögen langfristig stärker wachsen.
Freigrenzen bei privaten Veräußerunggeschäften
Klingt sperrig, ist aber hilfreich. Die Freigrenze gilt für Gewinne aus Verkäufen von Wirtschaftsgütern wie physischem Gold, Kryptowährungen, Kunst, Oldtimern etc., wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Seit 2024 beträgt diese Freigrenze 1.000 € pro Jahr (vorher 600 €). Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Betrag.
Kryptowährungen
Kryptowährungen haben in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit erhalten – auch aus steuerlicher Sicht bieten sie interessante Vorteile.
Der größte steuerliche Vorteil bei Kryptowährungen: Nach einer Haltefrist von einem Jahr sind Gewinne aus dem Verkauf komplett steuerfrei – unabhängig von der Höhe. Diese Regelung gilt, weil Kryptowährungen steuerlich als "private Veräußerungsgeschäfte" behandelt werden, ähnlich wie physisches Gold oder Sammlerobjekte.
Bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr sind Gewinne bis zu einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Wird diese Grenze überschritten, wird der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, der in der Regel höher ist als die Abgeltungssteuer.
Zu beachten ist: Nicht nur der Verkauf gegen Euro, sondern auch der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere oder die Verwendung zum Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen kann ein steuerpflichtiges Ereignis darstellen.
Wichtig zu beachten: Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist ein dynamisches Feld. Aktuelle Gesetzesänderungen oder neue Urteile können die Situation verändern. Es empfiehlt sich daher, die rechtliche Entwicklung zu beobachten oder steuerlichen Rat einzuholen.
Steuern bei Krypto ETFs
In Deutschland gibt es aktuell keine echten Bitcoin-ETFs oder Ethereum-ETFs, da die rechtlichen Rahmenbedingungen (UCITS-Richtlinie) dies nicht erlauben. Produkte, die als „Bitcoin-ETF“ vermarktet werden, sind in der Regel ETPs oder ETNs. Bei US-Bitcoin-ETFs (z.B. Spot-Bitcoin-ETFs aus den USA) fällt in Deutschland immer die Abgeltungsteuer an, unabhängig von der Haltedauer. [5]
Steuern bei Krypto-ETPs und ETNs
Bei ETPs gibt es zwei Möglichkeiten [6, 7]:
- Mit Auslieferungsoption :
Physisch hinterlegte Krypto-ETPs oder ETNs, die dem Anleger einen Anspruch auf Auslieferung der zugrunde liegenden Kryptowährung einräumen, werden steuerlich wie ein Direktinvestment behandelt.- Gewinne aus dem Verkauf nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr sind für Privatpersonen steuerfrei – unabhängig von der Gewinnhöhe.
- Bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr gilt die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte. Wird diese überschritten, ist der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
- Ohne Auslieferungsoption:
ETPs/ETNs ohne Auslieferungsanspruch auf die Kryptowährung werden wie Wertpapiere behandelt.- Hier fällt auf Gewinne unabhängig von der Haltedauer die Abgeltungsteuer von 25 Prozent (zzgl. Soli/Kirchensteuer) an.
- Die Bank führt die Steuer automatisch ab, und es ist eine Verrechnung mit anderen Kapitalerträgen möglich
Gold und andere Edelmetalle
Gold gilt seit jeher als Krisenwährung und Inflationsschutz. Aus steuerlicher Sicht bietet es ähnliche Vorteile wie Kryptowährungen: Nach einer Haltefrist von einem Jahr sind Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold komplett steuerfrei.
Bei kürzerer Haltedauer gilt ab 2024 eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr (unabhängig vom Sparerpauschbetrag).
Für die steueroptimierte Anlage in Gold stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:
- Physisches Gold in Form von Barren oder Münzen bietet die größte Sicherheit und klare steuerliche Vorteile. Nach einem Jahr Haltefrist sind Gewinne steuerfrei.
- Gold-ETCs mit Lieferanspruch (Exchange Traded Commodities) sind Wertpapiere, die den Goldpreis abbilden und einen Anspruch auf physische Lieferung verbriefen. Nur wenn dieser Lieferanspruch besteht, gilt die einjährige Spekulationsfrist. Beispiele sind Xetra-Gold oder EUWAX Gold II.
- Gold-ETFs ohne Lieferanspruch werden steuerlich wie normale Wertpapiere behandelt, d.h. Gewinne unterliegen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungssteuer.
Für eine optimale steuerliche Behandlung solltest du auf physisches Gold oder Gold-ETCs mit Lieferanspruch setzen und diese mindestens ein Jahr halten.
Immobilien
Immobilien gelten als klassische Inflationsabsicherung und bieten interessante steuerliche Vorteile. Besonders attraktiv: Nach einer Haltefrist von zehn Jahren sind Gewinne aus dem Verkauf von privaten Immobilien komplett steuerfrei – unabhängig von der Höhe des Gewinns.
Für Anlegende, die nicht direkt in Immobilien investieren können oder möchten, gibt es alternative Möglichkeiten:
- Immobilienfonds investieren in verschiedene Objekte und streuen so das Risiko. Die steuerliche Behandlung entspricht der normaler Investmentfonds, d.h. es gilt die Teilfreistellung von 60 Prozent (bzw. 80 Prozent bei Auslandsschwerpunkt).
- REITs (Real Estate Investment Trusts) sind börsennotierte Immobiliengesellschaften, die regelmäßige Ausschüttungen bieten. Die steuerliche Behandlung entspricht der von Aktien.
- Crowdinvesting in Immobilienprojekte ermöglicht bereits mit kleinen Beträgen die Beteiligung an Bauprojekten. Je nach Ausgestaltung können unterschiedliche steuerliche Regelungen gelten.
Innovative Anlageformen mit Steuervorteilen
ETF-Policen und fondsgebundene Rentenversicherungen
Eine besonders interessante Option für Anlegende, die langfristig Vermögen aufbauen und dabei Steuern sparen möchten, sind ETF-Policen und fondsgebundene Rentenversicherungen. Diese Produkte kombinieren die Flexibilität und Renditevorteile von ETFs mit den steuerlichen Vorteilen von Versicherungsprodukten.
Der zentrale steuerliche Vorteil: Bei diesen Produkten fällt während der Ansparphase keine Abgeltungssteuer an – weder auf Kursgewinne noch auf Dividenden oder Zinsen. Erst bei der Auszahlung kommt es zur Besteuerung, und auch hier gibt es günstige Regelungen:
- Bei einer Einmalauszahlung greift das sogenannte Halbeinkünfteverfahren (auch als 62/12-Regel bekannt): Zunächst bleiben 15 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung), anschließend wird von den verbleibenden 85 % nur die Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Voraussetzung ist, dass die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt und der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat. [10]
- Bei einer lebenslangen Verrentung kommt die noch günstigere Ertragsanteilsbesteuerung zum Tragen: Je nach Alter bei Rentenbeginn wird nur ein Teil der Rente besteuert – bei Rentenbeginn mit 65 Jahren sind es beispielsweise nur 18 Prozent. Der Rest bleibt steuerfrei. [11]
Ein Beispiel zur Veranschaulichung der steuerlichen Vorteile: Angenommen, du investierst 100.000 Euro über 20 Jahre und erzielst eine durchschnittliche jährliche Rendite von 6 Prozent:
- Bei direkter Anlage in ETFs: Nach 20 Jahren hättest du etwa 320.714 Euro. Auf den Gewinn von 220.714 Euro werden 25 % Abgeltungssteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag fällig. Durch die 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs reduziert sich der steuerpflichtige Gewinn auf 154.499 Euro. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt 40.749 Euro, sodass dir rund 279.965 Euro verbleiben.
- Bei einer ETF-Police mit Einmalauszahlung: Nach 20 Jahren hättest du etwa 320.714 Euro. Von den Erträgen bleiben zunächst 15 % steuerfrei (Teilfreistellung). Von den verbleibenden 187.607 Euro wird nur die Hälfte mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % ergibt sich eine Steuerlast von 28.141 Euro, sodass dir rund 292.573 Euro verbleiben.
- Bei einer ETF-Police mit Verrentung: Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren würden nur 18 Prozent der monatlichen Rente besteuert. Bei einer angenommenen monatlichen Rente von 1.500 Euro wären das nur 270 Euro, die der Besteuerung unterliegen.
Zu beachten sind allerdings die Kosten dieser Produkte, die die Rendite schmälern können. Du solltest verschiedene Anbieter vergleichen und auf niedrige Verwaltungs- und Abschlusskosten zu achten - diese mindern sonst den Gewinn und können trotz Steuerersparnissen insgesamt weniger Rendite einbringen.
Crowdinvesting-Projekte
Crowdinvesting ermöglicht es auch Kleinanlegern, sich direkt an Unternehmen oder Projekten zu beteiligen. Aus steuerlicher Sicht gibt es hier einige interessante Aspekte zu beachten.Die steuerliche Behandlung von Crowdinvesting-Beteiligungen hängt von der konkreten Ausgestaltung ab:
- Nachrangdarlehen, die häufigste Form beim Crowdinvesting, werden steuerlich wie Zinserträge behandelt. Die Zinsen unterliegen der Abgeltungssteuer, können aber bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei bleiben.
- Genussrechte werden ähnlich wie Nachrangdarlehen besteuert, können aber je nach Ausgestaltung auch Elemente einer Gewinnbeteiligung enthalten.
- Direkte Unternehmensbeteiligungen werden je nach Rechtsform unterschiedlich besteuert. Bei stillen Beteiligungen oder GmbH-Anteilen können besondere Regelungen gelten.
Ein wichtiger steuerlicher Aspekt bei Crowdinvesting ist die Möglichkeit der Verlustverrechnung. Sollte ein Investment scheitern, können die Verluste unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, was die Steuerlast insgesamt reduzieren kann.
Ausblick und Strategien für ein steueroptimiertes Portfolio
Diversifikation über verschiedene Anlageklassen
Eine kluge Diversifikation über verschiedene Anlageklassen ist nicht nur aus Risikogründen sinnvoll, sondern kann auch steuerliche Vorteile bieten. Dies bedeutet, ein ausgewogenes Portfolio aus verschiedenen Anlageformen zusammenzustellen, die jeweils unterschiedliche steuerliche Eigenschaften aufweisen.
Eine mögliche Aufteilung könnte wie folgt aussehen:
Basis: ETFs (50-60% des Portfolios)
- Ausschüttende ETFs bis zur Ausschöpfung des Sparerpauschbetrags
- Thesaurierende ETFs für den langfristigen Vermögensaufbau
- Fokus auf Aktienfonds mit 30% Teilfreistellung
Stabilisierender Teil: Anleihen (20-30%)
- Staatsanleihen für Sicherheit
- Unternehmensanleihen für höhere Renditen
Alternative Investments (10-20%)
- Physisches Gold mit einjähriger Haltefrist
- Kryptowährungen mit einjähriger Haltefrist
- Impact Investing über Crowdinvesting-Projekte
Langfristkomponente (falls möglich)
- Immobilien oder Immobilienfonds
- ETF-Police mit ETFs
Bei der Portfolioallokation solltest du neben den steuerlichen Aspekten auch Risiko und Rendite berücksichtigen.
Gesetzesänderungen
Egal wie clever du dir deine jetzige Strategie zurecht legst. In ein paar Legislaturperioden kann sich die Gesetzgebung auch wieder ändern. Es ist daher wichtig, das Thema im Blick zu behalten und bei Anlass zu reagieren.
Bei all den steuerlichen Überlegungen solltest du nie das eigentliche Ziel aus den Augen verlieren: den langfristigen Vermögensaufbau. Achte darauf, dass deine Investments zu deiner persönlichen Risikoneigung und deinen finanziellen Zielen passen.
Mit einer durchdachten Kombination aus verschiedenen Anlageformen und steueroptimierter Anlagestrategie kannst du deine persönliche Rendite maximieren und langfristig Vermögen aufbauen.
Quellen, weiterführende Infos und Kleingedrucktes
- Aktienverluste steuerlich verrechnen | Sparkasse
- Verluste aus Kapitalvermögen | Finanzämter Nordrhein-Westfalen
- Besteuerung von Kryptowährungen | Baden-Württemberg Ministerium für Finanzen
- Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds: Das gilt 2024 und 2025 | Lohnsteuerkompakt
- Bitcoin- und Ethereum-ETNs: In Kryptowährungen investieren wie in ETFs | justETF
- Wie werden Crypto-ETPs steuerlich behandelt? | Scalable Capital
- Wie muss ich Bitcoin und andere Kryptowährungen versteuern? | Capital
- Kein steuerfreies Gold in ETFs | EY
- Grundfreibetrag und mehr - Entlastung bei der Steuer | Finanztip
- ETF-Versicherung oder ETF-Sparplan | extraETF
- Ertragsanteilsbesteuerung der Rente einfach erklärt | LV 1871
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