Kryptowährungen und Steuern: So werden Coins, ETPs und ETFs versteuert
Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sind in den letzten Jahren zu einem beliebten Investment geworden. Auch, weil sich damit Steuern sparen lassen.
In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um die steuerliche Behandlung von Coins, Krypto-ETPs und -ETFs.
Kryptowährungen sind noch ein relativ junges Phänomen und die steuerliche Behandlung war lange Zeit unklar. Inzwischen hat sich die Rechtslage jedoch etwas konkretisiert. Als Investor*in solltest du dich unbedingt mit der Besteuerung auseinandersetzen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
- Gewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf der Coins mehr als 1 Jahr liegt. Werden Coins innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, muss dieser in der Steuererklärung angegeben werden. Das gilt auch für Gewinne aus dem Mining, Staking oder Lending von Kryptowährungen.
- Für Privatpersonen gelten Kryptogewinne als privates Veräußerungsgeschäft.
- Krypto-ETPs und -ETFs werden wie Investmentfonds besteuert.
- Für jedes Kryptowährung-Wallet solltest du ein Transaktionsbuch führen. Nutze eine Steuersoftware oder ziehe einen Steuerberatung hinzu.
Besteuerung von Kryptowährungen als privates Veräußerungsgeschäft
Für Privatpersonen, die mit Kryptowährungen handeln, gelten die Gewinne steuerlich als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Das bedeutet: Wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung der Coins weniger als 1 Jahr liegt, sind die Gewinne steuerpflichtig.
Dabei ist es egal, ob du die Kryptowährungen direkt mit Euro gekauft oder gegen andere Coins getauscht hast. Auch Gewinne aus dem Mining, Staking oder Lending von Kryptowährungen sind steuerpflichtig, wenn die Coins innerhalb eines Jahres verkauft werden.
Liegt zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als 1 Jahr, sind die Gewinne steuerfrei. Es wurde diskutiert, diese Frist auf 10 Jahre zu verlängern, wenn die Coins zum Staking oder Lending verwendet wurden. Es gilt aber die einjährige Haltefrist.
Verrechnung von Verlusten
Machst du innerhalb eines Jahres Verluste mit Kryptowährungen, kannst du diese mit Gewinnen verrechnen. Übersteigen die Verluste die Gewinne, kannst du den Verlustvortrag in die folgenden Jahre übertragen.
Besteuerung von Krypto-ETPs und ETFs
Eine Alternative zu direkten Investments in Kryptowährungen sind Krypto-ETPs (Exchange Traded Products) oder -ETFs (Exchange Traded Funds). Diese werden an der Börse gehandelt und bilden die Kursentwicklung einer oder mehrerer Kryptowährungen nach.
Was ist ein Exchange Traded Funds (ETF)?
Exchange Traded Funds (ETFs) sind Fonds, die an der Börse gehandelt werden. Sie bilden einen Index nach. Ein Index (bzw. Börsenindex) ist eine Sammlung von Unternehmen aus einer bestimmten Region (in Deutschland z.B. der DAX) oder Industrie (z.B. weltweite Technologieunternehmen). ETFs investieren also automatisch in einen Korb von Wertpapieren wie Aktien und sind dadurch meistens günstiger als andere Fonds. Weitere Informationen zu ETFs und deren nachhaltige Wirkung.
Krypto-ETPs und -ETFs werden steuerlich wie herkömmliche Investmentfonds behandelt. Hier gilt:
- Erträge (z.B. durch Ausschüttungen oder Thesaurierungen) sind steuerpflichtig
- Gewinne aus der Veräußerung sind nach einer Haltedauer von 1 Jahr steuerfrei
- Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € für Verheiratete) kann genutzt werden
Vorteil von Krypto-ETPs und -ETFs ist, dass die steuerliche Behandlung klarer ist als bei direkten Investments. Zudem übernimmt die depotführende Bank oft die Versteuerung und stellt eine Steuerbescheinigung aus.
To-Dos für die Steuererklärung
Um die Steuererklärung mit Kryptowährungen korrekt zu machen, solltest du einige Dinge beachten:
- Führe ein Transaktionsbuch für jedes Wallet. Notiere dir für jede Transaktion Datum, Anzahl der Coins, Kurs zum Kaufzeitpunkt und Wert in Euro. So kannst du später die Gewinne und Verluste korrekt ermitteln.
- Nutze eine Steuersoftware oder ziehe eine:n Steuerberater:in hinzu. Die Besteuerung von Kryptowährungen kann komplex sein. Für komplexere Fälle empfiehlt sich ein:e Steuerberater:in mit Krypto-Expertise.
- Gib deine Gewinne und Verluste in der Anlage SO an. In der Steuererklärung gibst du deine Erträge aus Kryptowährungen in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) an. Hier trägst du alle privaten Veräußerungsgeschäfte ein.
- Bewahre alle Unterlagen auf. Hebe Kaufbelege, Handelsprotokolle und Auszüge von Krypto-Börsen mindestens 10 Jahre auf. So kannst du gegenüber dem Finanzamt jederzeit die korrekte Versteuerung nachweisen.
Staking, Lending, Airdrops - was musst du beachten?
Neben Kauf und Verkauf gibt es noch andere Möglichkeiten, mit Kryptowährungen Erträge zu erzielen. Dazu gehören:
- Staking: Beim Staking stellst du deine Coins zur Validierung von Transaktionen zur Verfügung und erhältst dafür eine Belohnung. Die Einkünfte aus dem Staking sind steuerpflichtig.
- Lending: Beim Lending verleihst du deine Coins und erhältst dafür Zinsen. Auch diese Zinserträge sind steuerpflichtig.
- Airdrops: Bei einem Airdrop erhältst du kostenlos Coins oder Tokens zugeteilt. Die erhaltenen Coins gelten als steuerpflichtiger Zufluss zum Zeitpunkt des Erhalts.
- Hard Forks: Bei einem Hard Fork spaltet sich eine Blockchain in zwei separate Blockchains. Erhältst du durch den Hard Fork neue Coins (z.B. Bitcoin Cash beim Bitcoin-Fork 2017), gelten diese als steuerpflichtiger Zufluss.
Für alle diese Erträge gilt: Sie sind zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem aktuellen Marktwert in Euro zu versteuern. Wird der erhaltene Coin innerhalb eines Jahres veräußert, ist der Gewinn ebenfalls steuerpflichtig.
Fazit
Die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland ist komplex und sollte keinesfalls unterschätzt werden. Als Investor*in musst du einige Regeln beachten und solltest die steuerlichen Aspekte immer im Blick haben.
Mit einer sorgfältigen Dokumentation deiner Transaktionen, der richtigen Steuersoftware oder Steuerberaterin bist du aber gut vorbereitet. So kannst du die Chancen des Krypto-Marktes nutzen und gleichzeitig Ärger mit dem Finanzamt vermeiden.
Häufige Fragen zur Besteuerung von Kryptowährungen
Wie werden Gewinne aus Kryptowährungen in Deutschland versteuert?
Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen gelten als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Sie sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als 1 Jahr liegt. Der Gewinn muss dann in der Steuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Was gilt, wenn ich die Coins länger als 1 Jahr halte?
Wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung der Kryptowährungen mehr als 1 Jahr liegt, sind die Gewinne steuerfrei.
Kann ich Verluste aus Kryptowährungen steuerlich geltend machen?
Ja, Verluste aus Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Ein Verlustvortrag in folgende Jahre ist ebenfalls möglich.
Wie werden Krypto-ETPs und -ETFs besteuert?
Krypto-ETPs und -ETFs werden wie herkömmliche Investmentfonds besteuert. Erträge sind steuerpflichtig, Gewinne aus der Veräußerung nach einer Haltedauer von 1 Jahr steuerfrei. Der Sparerpauschbetrag kann genutzt werden.
Muss ich Einkünfte aus Staking, Lending oder Airdrops versteuern?
Ja, Erträge aus Staking, Lending oder Airdrops sind steuerpflichtig. Sie gelten als sonstiger Bezug und sind mit dem Wert zum Zeitpunkt des Erhalts zu versteuern. Bei einer Veräußerung innerhalb eines Jahres ist zudem der Gewinn steuerpflichtig.