Negativkriterien

Im Rahmen von nachhaltigem Investieren sind einige Begriffe immer wieder wichtig. Neben den ESG-Ratings wird oft mit Negativkriterien gearbeitet.

Ziel davon ist es, möglichst schlimme Unternehmen oder Wertpapiere bei den Investitionen auszuschließen.

Fonds (oder ETFs), die Negativkriterien nutzen, schließen bestimmte Unternehmen und Branchen aus.

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Beispielhaft schließt ein Fonds alle Unternehmen aus, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit Kohleförderung verdienen.

Ziel von Negativkriterien

Ziel ist es, dass durch die Negativkriterien Unternehmen in den ausgeschlossenen Branchen im Börsenwert nicht steigen und dadurch schwieriger ihre Geschäftstätigkeiten finanzieren können. Dies wird auch „Divestment“ oder „divestieren genannt“.

Negativkriterien in der Praxis

Viele nachhaltige Fonds und ETFs nutzen Negativkriterien.

Manchmal werden Negativkriterien bereits im Namen des Index genannt, wie z.B. mit dem Zusatz fossil free, reduced fossil fuels oder ex Coal  (ex steht für „excluded“).

In einigen Fonds und ETFs werden Negativkriterien genutzt, ohne dass dies im Titel ersichtlich ist. Dies lässt sich dann nur im Anlageprospekt herausfinden.

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Weiterführende Definitionen.

Im Gegenteil zu Negativkriterien gibt es im Übrigen auch Positivkriterien. Im Rahmen des Investierens nach ESG wird auch häufig der Best-in-Class-Ansatz genutzt.

Quellen, weiterführende Infos und Kleingedrucktes

  1. Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V.
  2. ZEIT Online